Baugenehmigung Fettenberger Weg
Anfrage an den Rat der Stadt Wuppertal am 17.09.2012
Die Antwort finden Sie in dieser PDF-Datei: AntwortBaugenehmigungFettenbergerWeg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
an den Petitionsausschuss des Landtages NRW wurde eine Petition gestellt, mit der Bitte um Überprüfung einer Baugenehmigung für die privilegierte Errichtung von 3 Landarbeiterwohnungen im Außenbereich auf dem Grundstück Fettenberger Weg 150. Der Petitionsausschuss des Landtags NRW hat sich mit Beschluss vom 12.06.12 einer Stellungnahme der Landesregierung angeschlossen. Demnach spricht viel dafür, dass die erteilte Baugenehmigung für die Gebäude im Außenbereich der Stadt Wuppertal als rechtswidrig anzusehen ist.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Konsequenzen zieht die Stadt Wuppertal aus der Stellungnahme der Landesregierung?
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat die Stadt Wuppertal die Genehmigung für den Bau von 3 privilegierten Landarbeiterwohnungen im Außenbereich genehmigt?
- Hat die Stadt Wuppertal kontrolliert , ob der Betreiber des landwirtschaftlichen Betriebes als Voraussetzung für die Baugenehmigung seinen Wohnsitz auf die Hofstelle verlagert hat? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Hat die Stadt Wuppertal kontrolliert, ob die zwei weiteren Landarbeiterwohnungen auch von Mitarbeitern des landwirtschaftlichen Betriebes bewohnt werden? Wenn ja, wie wurde kontrolliert und mit welchem Ergebnis?
- Wie erklärt sich die Verwaltung die öffentliche Ausschreibung der Wohnungen als neugebaute Reihenhäuser mit einer Wohnfläche von ca. 188 qm für eine Kaltmiete von ca. 1.220 € zzgl. NK auf dem freien Wohnungsmarkt im Jahr 2009 über die eigene Immobilienfirma des Betreibers ?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Vorsteher Bettina Brücher
Fraktionsvorsitzender Stadtverordnete