Startseite > Auswirkungen der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Auswirkungen der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

19. April 2011

„Sehr geehrter Herr Kühme,

mit Datum vom 14.04.2011 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Ziel des beschlossenen Gesetzes ist es, den Kinderschutz durch verstärkten persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel zu verbessern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen – und zwar möglichst einmal im Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich künftig um maximal 50 Kinder kümmern.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet vor diesem Hintergrund um Beantwortung der Fragen möglichst in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

1) Wieviele Kinder und Jugendliche werden bisher durchschnittlich durch eine Vollzeitkraft bei der Stadt Wuppertal betreut?
Wieviele MitarbeiterInnen sind bisher in diesem Bereich tätig (absolut und in Arbeitsstunden)?

2) Wir gehen davon aus, dass es sich bei der Umsetzung des Gesetzes um eine exakt definierte Pflichtaufgabe handelt.
Muss durch die Gesetzesänderung neues Personal eingearbeitet oder eingestellt werden?
Wenn ja: In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt ist dies geplant? Gibt es bereits Abstimmungsgespräche mit dem Kämmerer?

Mit freundlichen Grüßen

Paul Yves Ramette
Stadtverordneter