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Auswirkung der Haushaltssperre des Bundes bei den Verwaltungskosten und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf den Träger der Grundsicherung in Wuppertal

25. März 2010

„Die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP haben im Bundestag mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2010 eine Sperre in Höhe von 300 Millionen Euro bei den Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und eine weitere Sperre in Höhe von 600 Millionen bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für Arbeitsuchende beschlossen.
Nach einem Vermerk der Bundesagentur für Arbeit können diese Sperren zur Folge haben, dass rund 100 Jobcenter und Optionskommunen ab Mitte 2010 handlungsunfähig sind und dass bis zu 10.000 Stellen bei der Beratung und Vermittlung bedroht sind.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. In welchem Umfang machen sich die Sperren im Bundeshaushalt bei den Verwaltungskosten und den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bei den Zuweisungen an das Jobcenter Wuppertal bemerkbar?

2. Welche Auswirkung hat dies auf die Personalsituation und die aktive Arbeitsmarktpolitik des Jobcenters Wuppertal, wenn die Sperren nicht zeitnah oder überhaupt nicht aufgehoben werden?

3. Welche Auswirkungen haben die Sperren auf den in der letzten Ratssitzung eingebrachten Haushalt der Stadt Wuppertal für 2010/11?

4. Wie beurteilt die Verwaltung vor diesem Hintergrund die Bewerbung Wuppertals als Optionskommune?

Mit freundlichem Gruß

Ilona Schäfer
Stadtverordnete

Michael Hohagen
Ausschussmitglied“