Ausübung des Wahlrechtes für Menschen ohne festen Wohnsitz unterstützen
Anfrage an den Rat der Stadt Wuppertal am 20.02.2017
Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Wahlrecht
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
manche Bürger*innen wissen trotz Wahlrecht nicht, dass sie wählen können. Neben der Staatsangehörigkeit ist dafür eine Meldeadresse Voraussetzung.
Da wohnungslose Menschen keinen festen Wohnsitz haben, besteht die Gefahr, dass sie deshalb an Wahlen nicht teilhaben können. Dazu kommt, dass vielen Wohnungslosen gar nicht bewusst ist, dass sie sich wie alle anderen Bürger*innen auch an Wahlen beteiligen können.
In Wuppertal haben nach Angaben der Diakonie im letzten Jahr mehr als 1.500 Menschen das Beratungsangebot für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten allein an der Oberstraße in Anspruch genommen. Wir befürchten, dass kaum jemand von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat oder machen wird und sind der Auffassung, dass so viele Menschen wie möglich wählen gehen sollen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für Obdachlose, an Wahlen teilzunehmen?
Stimmt die Verwaltung zu, dass es ausreicht, wenn als Meldeadresse z.B. das Hopster-Fialer-Haus in der Deweerthstraße 116 oder im Diakoniezentrum Friedrich von Bodelschwingh in der Oberstraße 38 genannt wird?
2. Wie informiert die Verwaltung Menschen ohne festen Wohnsitz darüber, wie, wo und wann sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können?
Falls keine Informationen gegeben werden:
3. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass es sinnvoll wäre, Informationen in einem Flyer zusammenzustellen und zukünftig regelmäßig vor der jeweiligen Wahl in ausreichender Auflage in den städtischen Ämtern oder Ressorts, den karitativen Einrichtungen und sonstigen Anlaufstellen, in denen sich regelmäßig Wohnungslose aufhalten, auszulegen?
4. Wenn diese Frage bejaht wird, bitten wir die Verwaltung, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und zur Ratssitzung einen Vorschlag zur konkreten Umsetzung der Informationen vorzulegen.
Der Flyer sollte in leichter Sprache verfasst und das Schriftbild barrierefrei sein. Darin sollte darüber informiert werden, wie ohne festen Wohnsitz gewählt werden kann, wo und wie ein Personalausweis beantragt werden kann, wo und wie sie ihre Wahlunterlagen erhalten können und wo sich die konkreten Anlaufstellen befinden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Graf Marc Schulz
Stadtverordneter Fraktionsvorsitzender