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Ausreichendes Angebot an stationären Vornahmen von Schwangerschaftsabbrüchen in Wuppertal?

21. November 2019

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Gleichstellung am 10.12.2019

Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier:

Antwort_Stationaere_Vornahme_von_Schwangerschaftsabbruechen

Sehr geehrte Frau Zeybek,
Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, befinden sich häufig zum Zeitpunkt des Abbruchs in einer Extremsituation. Die Entscheidung zu einem Abbruch der Schwangerschaft ist meist keine leichte Entscheidung und kann mit großen psychischen und physischen Belastungen für die betroffenen Frauen verbunden sein.

Nach der Entscheidung für einen Abbruch der Schwangerschaft sind wohnortnahe Angebote von besonderer Bedeutung.

Doch zunehmend wird es für die betroffene Frauen schwieriger, Ärztinnen oder Ärzte zu finden, die Abbrüche vornehmen. Laut statistischem Bundesamt gibt es in ganz Deutschland derzeit rund 1.200 Praxen und Kliniken in denen Abtreibungen vorgenommen werden. Im Vergleich zum Jahr 2003 (rund 2.000 Stellen) ist ein Rückgang von 40% zu verzeichnen.

Die meisten Kliniken (und damit Empfänger öffentlicher Zuwendungen) nehmen zudem nur Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation vor.

Nach § 13 (2) des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) stellen die Länder „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher“.

Wir bitten die Verwaltung vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gibt es in Wuppertal die Möglichkeit stationärer Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung?
  2. Wenn die Frage bejaht wird:
    Ist in Wuppertal ein ausreichendes Angebot an stationären Angeboten sichergestellt?
  3. Gibt es Vergleichszahlen analog der Entwicklung in NRW, ob in Wuppertal wie in ganz NRW in den letzten Jahren einen Rückgang an Möglichkeiten (stationär oder ambulant) zum Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung gab?
  4. Kann die Verwaltung eine Einschätzung vornehmen, ob die Möglichkeit eines stationären oder ambulanten Schwangerschaftsabbruchs nach Beratungsregelung auch auf absehbare Zeit in Wuppertal bzw. im Bergischen Land gegeben ist?

Mit freundlichem Gruß

Sylvia Meyer                          Anja Liebert
Ausschussmitglied                 Fraktionsvorsitzende