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Asphaltmischwerk in Oberbarmen

25. November 2011

Sehr geehrte Frau Brücher,

vor dem Hintergrund, dass seit Inbetriebnahme des Asphaltmischwerkes (AMW) am Uhlenbruch die Anwohnerinnen und Anwohner in Oberbarmen über erhebliche Geruchs, Lärm- und Staubbelastungen klagen, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Die Baugenehmigung der Stadt Wuppertal wurde ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne die Erstellung eines Umweltberichtes erteilt. Warum wurden weder die AnwohnerInnen noch die Bezirksvertretung Oberbarmen sowie die zuständigen Gremien im Vorfeld über das Bauvorhaben informiert? Welcher Genehmigungsweg wurde bei welcher Behörde beschritten? Warum wurde zuvor kein Umweltbericht erstellt und dieser der BV zur Kenntnis/Abstimmung vorgelegt?

2. Welche Schadstoffe werden nach Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) im AMW wie oft gemessen und wo sind diese öffentlich zugänglich dokumentiert? Gibt es darüber hinaus Luftbelastungen wie krebserregende Schadstoffe, die nicht erfasst, nicht gemessen werden? Ist es richtig, dass beispielsweise lungengängige Feinstäube (kleiner als PM 10) nach dem BImSchG im Asphaltmischwerk nicht gemessen werden müssen?

3. Die AnwohnerInnen klagen insbesondere über lang anhaltende und starke Geruchs-, Lärm- und Staubbelastungen. So werden z.B. die Geruchsbe¬lästigungen in der nächsten Wohnsiedlung in nur 300 Metern Entfernung überwiegend in den frühen Morgenstunden bis mittags wahrgenommen. Welche Luftemissions-, Geruchsschwellen- und Lärmgrenzwerte sind in den Auflagen der Betriebsgenehmigung zum AMW zu diesen konkreten Umweltbelastungen berücksichtigt worden?

4. Sind konkrete Geruchsmessungen durchgeführt worden? Wenn ja, wo genau entstehen die Geruchsbelastungen und wie können sie minimiert werden?

5. Welche Auswirkungen haben die von dem Asphaltmischwerk (AMW) verursachten Emissionen auf die in unmittelbarer Nähe befindliche Großbäckerei (Lebensmittelerzeugung) und die Einrichtung „Kinderwelt Upsalla“ (spielende Kinder im Außenbereich)?

6. War die vorherige Untersuchung möglicher Auswirkungen auf die beiden genannten Einrichtungen (als sensible Nutzungen) Bestandteil eines Gesamtprüfungsverfahrens? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nicht, warum nicht?

7. Wurde eine Untersuchung des gesamten Gewerbegebietes Nächstebreck inkl. des AMW durchgeführt und dabei die Umweltauswirkungen benachbarter Betriebe (bereits 3 genehmigte Abfallbehandlungsanlagen der Fa. Remondis mit einem weiteren Betonbrecher sowie einer Altholzschredderanlage) berücksichtigt?

8. Ist es zutreffend, dass ein Lärmgutachten aufgrund der Werte eines Asphaltmischwerkes an einer älteren Anlage an einem Standort außerhalb Wuppertals erstellt wurde? Sollte dies zutreffend sein, wie ist es möglich, dass diese Werte auf die Geländerauhigkeit am Standort des AMW-Wuppertal ohne reale Messungen durchgeführt wurden?

9. Wurden die benachbarten lärmintensiven Recyclingbetriebe über einen flächenbezogenen Schall-Leistungspegel im Antragsverfahren zum AMW berücksichtigt?

10. Wurde für die Beurteilung der Kaminhöhe (nach TA-Luft) ein meteorologisches Standortgutachten zur Grundlage der Immissionsprognose am Standort in Wuppertal-Nord erstellt? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn Nein, warum nicht, und ist dies rechtlich zulässig?

11. Welche gesetzlichen Vorgaben für Abstandsregelungen zu der vorhandenen Wohnbebauung (knapp 300 Meter) mussten in der Planungsphase (Bauleitplanung / Beteiligung im Antragsverfahren) von den (am Verfahren zu beteiligenden) Behörden berücksichtigt werden? Wurde dabei die vorherrschende Windrichtung und die Geländerauhigkeit z.B. über das Verfahren AUSTAL 2000 nach TA-Luft berücksichtigt?

12. Zu welchem Zeitpunkt wird die Stadt Wuppertal die Einhaltung der Auflagen der Betriebsgenehmigung überprüfen? Welche Behörde wird diese Überprüfung durchführen? Ist auf Grundlage der zahlreichen Beschwerden der betroffenen Anwohner dazu eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner vorgesehen? Wenn nein – warum nicht und ist dies rechtlich zulässig?

13. In unmittelbarer Nähe zum Asphaltmischwerk befinden sich Trinkbrunnen, die von Anwohnern ohne Anschluss an die städtische Trinkwasserversorgung genutzt werden sowie fließende Gewässer. Inwiefern wurde diese Brunnen in der Anlagenplanung berücksichtigt sowie sind hier langfristig Belastungen der Oberflächengewässer oder des Grundwassers durch das AMW zu erwarten? Gibt es eine Wasserrechtliche Genehmigung nach WHG-NRW für die Anlage? Wurden oben angeführte Belange im Rahmen der Beteiligung der fachkundigen Behörden geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnissen, wenn nein, warum nicht?

14. Durch den erhöhten Schwerlastverkehr mit laut Bescheid genehmigten 446 LKW-Transporten pro Tag allein für den Transport der Recyclingmaterialien zum und ab AMW mit fertigem Asphalt hat sich auch der Zustand des Straßenbelages in der Wittener Straße verschlechtert. Es kommt dadurch u.a. zu einer zusätzlichen Lärmbelastung sowie einer erhöhten Unfallgefahr. Welche Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen, um diese Gefahrenzonen sowie die Auswirkungen zu reduzieren? Könnte beispielsweise eine veränderte Verkehrsführung die Belastung reduzieren?

15. Wurde über den Genehmigungsbescheid die Anzahl der Transporte für die Betriebsmittel des AMW für Braunkohle und Heizöl berücksichtigt? Wenn ja, mit welchen täglichen Anliefermengen (LKW)? Wenn nein, warum nicht?

16. Wurde ein Transport-Logistik-Konzept zur Genehmigung eingefordert, um LKW-Leerfahrten zu vermeiden? Wenn nein, warum nicht?

17. Wie viele Arbeitsplätze sind an diesem Standort sowohl für das Asphaltwerk als auch für die Abfallaufbereitungsanlage mit dem Betonbrecher neu entstanden?

18. Wird von dem Unternehmen Asphalt-Mischwerk-NRW GmbH & Co. KG an die Stadt Wuppertal Gewerbesteuer jährlich in voller gesetzlich zu leistender Höhe abgeführt? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt? Wenn nicht, warum nicht?

19. Welche gesetzlichen Vorgaben sind für einen Widerspruch (spätere Klage) der betroffenen Anwohner im nach TA-Luft ab Veröffentlichung des Genehmigungsbescheides vorgesehen?

Wir bitten darum, die Antwort auf die Anfrage der Bezirksvertretung Oberbarmen zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer
Stadtverordnete

Die Antwort finden Sie in dieser PDF-Datei: AntwAMW