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Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst

29. November 2006

„Sehr geehrter Herr Klein,

zum 01.01.2007 tritt die Verordnung über die Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst im Lande NRW in Kraft. Grundlage hierfür ist eine entsprechende EU-Richtlinie zum Arbeitsschutz. Demnach dürfen Feuerwehrfrauen und „männer, die in Schichten unter Einschluss von Bereitschaftszeiten Dienst leisten, pro Woche maximal 48 Stunden arbeiten.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie will die Verwaltung die Einhaltung dieser Verordnung über die Arbeitszeit unter Wahrung der Sicherheit der Wuppertaler Bevölkerung gewährleisten?

2. In welchem Umfang führt die Festlegung der Wochenarbeitszeit auf maximal 48 Stunden zu einem Mehrbedarf an Beamtinnen und Beamten bei der Berufsfeuerwehr in Wuppertal und wie soll dieser erfüllt werden?

3. Werden in Wuppertal zum 01.01.2007 weitere Feuerwehrleute eingestellt?

4. Falls ja, welches Finanzierungskonzept hat die Verwaltung für diesen Fall erarbeitet?

5. Falls nein, welche anderen personalbezogenen Lösungen hat die Verwaltung erarbeitet?

Mit freundlichem Gruß

Gerta Siller
Fraktionssprecherin“

Weitere Informationen finden Sie in diesem PDF-Dokument