Arbeitsgerichtsverfahren Adolphe Binder–Stadt Wuppertal
Anfrage an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 18.09.2018
Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier:
Antwort_Kuendigung_Adolphe_Binder
Sehr geehrter Herr Reese,
am Dienstag, den 04.09.2018, fand der Gütetermin zwischen dem Tanztheater Wuppertal Pina Bausch GmbH und der ehemaligen Intendantin Adolphe Binder vor dem Arbeitsgericht statt. Der Arbeitsrichter empfahl ein richterliches Mediationsverfahren, dem beide Parteien noch zustimmen müssen.
Am 07.09.2018 zitierte die Westdeutsche Zeitung Stadtdirektor Dr. Slawig mit den Worten: „Für Frau Binder gibt es kein Zurück“. Laut dieses Artikels soll er erklärt haben, Adolphe Binder habe keine Zukunft in Wuppertal und er schließe ihre Rückkehr aus. Ein Gerichtssprecher stellte klar, dass das Güterichterverfahren ergebnisoffen ist und damit auch eine Rückkehr von Frau Binder möglich ist.
Dieser Darstellung widersprach wiederum der ständige Vertreter der Direktorin am Arbeitsgericht, Arbeitsrichter Hansel, in der Wuppertaler Rundschau.
‚“Wenn man ein Ergebnis von vornherein ausschließt‘, so Presserichter Ronald Hansel auf Rundschau-Nachfrage, ‚wäre das allerdings keine Voraussetzung für ein solches Güterrichterverfahren, das ja ergebnisoffen geführt wird.‘
Sollte das Tanztheater daher den arbeitsrechtlichen Prozess um die fristlose Kündigung fortsetzen wollen, dann besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass das Gericht zum Ergebnis kommt, dass diese rechtlich unwirksam sei. ‚Dann darf Frau Binder auf jeden Fall ihre Arbeit fortsetzen‘, stellt Hansel klar. Ob Slawig das will oder nicht. Ihr Vertrag läuft dann bis 2022.“
Die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist die Darstellung der Aussagen von Herrn Dr. Slawig in der Westdeutschen Zeitung vom 07.09.2018 zutreffend?
2. Wenn 1. mit ja beantwortet wird:
Entspricht die Aussage von Herrn Dr. Slawig auch der Position der Stadtverwaltung und des Tanztheaters?
3. Wer vertritt das Tanztheater in dem Arbeitsgerichtsverfahren gegen die ehemalige Intendantin?
4. Kann die Verwaltung die Darstellung des Arbeitsrichters Hansel bestätigen, dass nicht Herr Dr. Slawig darüber entscheidet, ob eine Rückkehr von Frau Binder möglich ist, sondern das Arbeitsgericht?
5. Wird die Verwaltung das Güterichterverfahren ergebnisoffen durchführen?
6. Welche Kosten kommen auf die Stadt zu, sollte das Gericht feststellen, dass die Kündigung von Frau Binder unwirksam war?
7. Teilt die Stadt die Einschätzung, dass die Aussagen von Stadtdirektor Dr. Slawig vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens vor dem Arbeitsgericht und der vom Arbeitsrichter angeregten Mediation die Position der Stadt bzw. des Tanztheaters nicht zwingend verbessert hat?
8. Hat es in der Vergangenheit ähnliche Fälle gegeben, in denen die Rückkehr von Mitarbeiter*innen in Zusammenhang mit Arbeitsgerichtsverfahren kategorisch ausgeschlossen wurde?
Wenn ja, welche Verfahren waren das?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Lüdemann Marc Schulz
Stadtverordneter Fraktionsvorsitzender