Änderungen in der Struktur der Bezirkssozialdienste
„Sehr geehrter Herr Norkowsky,
1994 hat der Rat der Stadt die Einrichtung dezentraler Bezirkssozialdienste beschlossen. Ein Ziel war, dass die 7 BSD s auf Wuppertaler Stadtgebiet gerade durch ihre Bürgernähe ihre Aufgaben besser wahrnehmen können. Seit 2005 wurden hierzu parallel die ARGE-Geschäftsstellen mit dem gleichen Ziel aufgebaut, in enger Kooperation mit den Bezirkssozialdiensten.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wurde über Pläne der Verwaltung informiert, die Struktur der Bezirkssozialdienste zu verändern. Bis heute sind die sieben dezentralen Bezirkssozialdienste Anlaufstelle für viele Bürgerinnen und Bürger für Angelegenheiten aus dem Bereich SGB XII (Sozialhilfe). Eine Umstrukturierung hieße, betroffene WuppertalerInnen müssten sich an eine zentrale Stelle wenden, wenn Sie Leistungen nach dem 12. Gesetzbuch beziehen oder beantragen wollen.
Dabei handelt es sich um persönliche Beratung und Information, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung. Bislang konnten die Angelegenheiten in den dezentral organisierten Bezirkssozialdiensten bearbeitet werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie am 25.10.2007:
1. Ist es richtig, dass der Bereich der wirtschaftlichen Hilfen nach SGB XII im Ressort 201 am Standort Elberfeld zentralisiert werden soll?
2. Wenn ja, wie begründet die Verwaltung diese Pläne?
3. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die Zentralisierung der Sozialhilfe der Grundstruktur der Bezirkssozialdienste und der Sozialraumorientierung widerspricht?
Wenn nein, bitten wir um eine detaillierte Begründung.
4. Welche Pläne gibt es für die MitarbeiterInnen aus den Bezirkssozialdiensten?
5. Werden die Bezirkssozialdienste alternative Aufgaben übernehmen, wenn die Angelegenheiten der Sozialhilfe zentralisiert sind?
6. Welche Auswirkungen hätte die Zentralisierung auf die notwendige Zusammenarbeit mit den SozialarbeiterInnen im Bereich „Hilfen für Erwachsene“?
7. Welche Auswirkungen hätte die Zentralisierung auf die notwendige Zusammenarbeit mit der ARGE? Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die Kooperation dadurch erheblich erschwert wird?
Mit freundlichem Gruß
Gabriele Mahnert
Stadtverordnete
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