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Analoge und digitale Werbeanlagen

30. Januar 2017

Große Anfrage an den Rat der Stadt Wuppertal am 20.02.2017

Die Antwort der Verwaltung finden Sie in diesen PDF-Dateien:
Antwort_Werbetafeln, Antwort_Werbetafeln_Anlage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

analoge und digitale Werbeanlagen greifen zunehmend in das Wuppertal Stadtbild ein, verstellen Sichtachsen und beeinflussen die Sicherheit im Straßenverkehr, wie z.B. der neu aufgestellte Werbeträger direkt am Fußgängerüberweg des Döppersberg. Ebenfalls gefährlich erscheint vielen Menschen das Lightboard, das an der Briller Straße an der Auffahrt zur A 46 aufgestellt wurde, da an dieser Stelle häufig die Berufsfeuerwehr die Kreuzung auch bei roter Ampel queren muss.

Aber auch unter stadtplanerischen Gesichtspunkten ist die Ausweitung der Werbeanlagen nicht nachvollziehbar. So erstaunt es auch nicht, wenn Bürger und Bürgerinnen sich immer häufiger über die große Anzahl an Werbeanlagen im öffentlichen Raum beklagen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche sachkundigen Bewertungen zur Verkehrssicherheit aller Teilnehmer*innen im Straßenverkehr werden vor der Installation einer analogen und digitalen Werbetafel vorgenommen?

2. Welche Anzahl von analogen und digitalen Werbeträgern wird unter stadtplanerischen Gesichtspunkten als zumutbar angesehen und gibt es eine Obergrenze?

3. Wie bewertet die Verwaltung den Werberaum, also den Aufstellungsort und seine Umgebung im Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Beeinträchtigung von Sichtachsen, Abständen zu Gebäuden, Grünflächen oder Skulpturen/Denkmalen im öffentlichen Raum?

4. Welche Abstände zu Ampelanlagen sind mindestens einzuhalten, wie weit dürfen analoge und digitale Werbeanlagen in der Straßenverkehrsraum hineinragen und welche Mindestbreiten auf Gehwegen müssen erhalten bleiben? Welche Vorgaben macht die Stadt Wuppertal für im Privatbesitz befindliche Stellflächen?

5. In welcher Form werden die Schutzbedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner (insbesondere dem Erfordernis der Nachtruhe) vor Dauerbeleuchtung z.B. durch Reflexionen oder ständige Lichtwechsel im Genehmigungsverfahren berücksichtigt?

6. An welchen Standorten und in welcher Größe stehen analoge und digitale Werbeanlagen? (Bitte nach Stadtbezirken auflisten.)

7. Können bereits zugelassene Werbeanlagen in digitale Werbeträger umgewandelt werden?

8. Welche Vereinbarungen zwischen der Stadt Wuppertal und den betreibenden/vermarktenden Firmen wurden im Hinblick auf Standorte und Anzahl der analogen und digitalen Werbeanlagen getroffen?

9. Welche gesicherten Nutzungsrechte an den Werbeträgern besitzt die Stadt Wuppertal (z.B. das Ressort Kinder und Jugend, Wuppertal Marketing etc.)?

10. Gibt es im Zusammenhang mit dem Aufstellen von Werbeanlagen eine Zusammenarbeit mit der Polizei, die sich im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit  für die Verkehrssicherheit z.B. mit dem Projekt „Siehst du mich“ einsetzt?

Wir bitten darum, die Antwort der Verwaltung auch den Mitgliedern aller Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anja Liebert                                                Klaus Lüdemann
Fraktionsvorsitzende                                  Stadtverordneter