Startseite > Kinderfreundliche Kommune – Handlungsempfehlungen für die Berücksichtigung des Kindeswohlprinzips in der Haushaltsaufstellung berücksichtigen

Kinderfreundliche Kommune – Handlungsempfehlungen für die Berücksichtigung des Kindeswohlprinzips in der Haushaltsaufstellung berücksichtigen

18. Oktober 2023

Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Jugendhilfeausschuss am 31.10.2023 

Sehr geehrter Herr van Bebber,

das Projekt Kinderrechte in Kommunen des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. hat Handlungsempfehlungen für die Berücksichtigung des Kindeswohlprinzips im kommunalen Haushalts­aufstellungsverfahren veröffentlicht. Diese wurden mit Hilfe einer Förderung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Bezirksregierung Köln erarbeitet.

Es ist wichtig, die Rechte, Interessen, Bedürfnisse und Wünsche junger Menschen in Wuppertal in den Fokus zu rücken und die „Kinderfreundliche Kommune“ zu stärken.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die schriftliche Beantwortung der folgenden Frage:

Plant auch die Wuppertaler Verwaltung, die jeweiligen Punkte der Handlungsempfehlung umzusetzen und die notwendigen Beschlüsse dem Rat vorzulegen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Iris Theuermann-Braß

Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik