Klimaschutz in der Grundstückswirtschaft
Antrag an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung am 26.06.2012, an den Hauptausschuss am 27.06.2012 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 02.07.2012
Sehr geehrter Herr Reese,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungssteuerung, des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:
Beim Verkauf städtischer Grundstücke zum Zwecke der Wohnbebauung werden städtebauliche Verträge oder Grundstücks-Kaufverträge abgeschlossen, die die Festsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen. Als Mindeststandard werden die energetischen Anforderungen und Empfehlungen der Planungsleitlinien „100 Klimaschutzsiedlungen“ des Landes NRW festgesetzt. Für aktuelle und zukünftige Projekte wie beispielsweise „Stadthäuser – Neues Wohnen in Wuppertal – Mittendrin statt nur am Rand“ wird dadurch ein optimales klimaschützendes Bauen erreicht.
Begründung:
Um die lokalen Klimaschutzziele erreichen zu können, müssen bei städtischen und privaten Neubaumaßnahmen alle geeigneten Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Durch effizientes Bauen und den Einsatz erneuerbarer Energien kann der Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen deutlich gesenkt werden.
Die Stadt Wuppertal plant aktuell, Grundstücke an der Elberfelder Harmoniestraße und an der Sonnborner Alten Dorfstraße für den Bau von Stadthäusern zu verkaufen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt das Konzept „Stadthäuser“ ausdrücklich als sinnvolle Maßnahme zur Schaffung eines attraktiven Wohnraums für Familien, Freiberufler oder Stadtrückkehrer, aber auch zur Innenentwicklung, zum Flächenschutz und zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen.
Für eine zukunftsweisende Stadtentwicklung ist es unerlässlich, die Klimaschutzkriterien auch in der Bauplanung zu verankern. Als Mitglied des Klimabündnisses sollte die Stadt Wuppertal besonderen Wert auf energiesparendes und klimaschützendes Bauen legen.
Das Land NRW unterstützt gemeinsam mit der Energieagentur NRW mit ihrem Planungsleitfaden „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ diese Entwicklung, um wärmebedingte CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren. Den Bauherr/innen bleibt ein großer Spielraum, wo sie ihren Schwerpunkt setzen. So wird es ermöglicht, an für Passivhäuser nicht geeigneten Standorten nach Niedrigenergiehausstandard zu bauen.
Ein Förderung durch das Land NRW oder die KfW Förderbank ist möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Liebert
stellv. Fraktionsvorsitzende
Klaus Lüdemann
Stadtverordneter
Der Antrag wurde abgelehnt.