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Es ist normal, verschieden zu sein – Wuppertal wird inklusiv

13. Juni 2013

Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 27.06.2013, an den Hauptausschuss am 10.07.2013 und an den  Rat der Stadt Wuppertal am 15.07.2013

Vertagt an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 12.09.2013,   Ausschuss für Schule und Bildung am 17.09.2013, Jugendhilfeausschuss am 26.09.2013, Hauptausschuss und Rat der Stadt Wuppertal am 30.09.2013 und  Beirat der Menschen mit Behinderung 02.10.2013  

Am 30.09.13 stimmte der Rat der Beifügung der Anträge VO/0569/13 und VO/0517/13 als Arbeitsgrundlage für die Fortschreibung des Handlungsprogrammes Inklusion (begleitet von einer kontinuierlichen Diskussion mit der Politik, den Betroffenenverbänden und den Freien Trägern der Wohlfahrtshilfe) zur Kerndrucksache der Verwaltung, VO/0535/13 zu.

Der Antrag als PDF-Datei:  InklusionNeu

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Norkowsky,

selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft muss ein hohes Ziel der Wuppertaler Politik sein.

Zur Gleichberechtigung aller Bürgerinnen und Bürger Wuppertals gehört der Ansatz der Inklusion.

Inklusion ist ein Menschenrecht. Es bedeutet Wertschätzung von Vielfalt und betrachtet die Unterschiedlichkeit der Menschen als Normalität. Eine inklusive Gesellschaft sieht alle Menschen, egal welcher Herkunft, Weltanschauung oder sexueller Identität, egal welche Fähigkeiten oder Bedarfe sie haben, als individuell, besonders und gleichberechtigt an.

Inklusion beinhaltet die Vision einer Gesellschaft, in der alle Mitglieder in allen Bereichen selbstverständlich teilnehmen können und die Bedürfnisse aller Mitglieder ebenso selbstverständlich berücksichtigt werden.

Inklusion bedeutet davon auszugehen, dass alle Menschen unterschiedlich sind und dass jede Person mitgestalten und mitbestimmen darf.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Akzeptanz jeglicher Behinderung als Bestandteil menschlichen Lebens.

Damit verbunden ist auch die Forderung an Staat und Gesellschaft, Anderssein nicht zu diskriminieren, sondern Teilhabe für Alle zu sichern. Menschen mit Behinderung soll sowohl durch äußere Gegebenheiten wie auch durch innere Einstellungen eine vollständige und selbstständige Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden.

Meist beziehen wir Inklusion nur auf das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung. Aber Inklusion hat eine übergreifende Bedeutung. Inklusion meint auch den Abbau sozialer Barrieren. Und Inklusion meint auch gleiche Chancen für alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Elternhaus. Inklusion hat also mehrere Dimensionen.

Eine Grundvoraussetzung dafür ist der Ausgleich von Nachteilen. Neben der Beseitigung von Barrieren und Diskriminierungen im Alltag muss jede Person die Hilfe erhalten, die sie oder er benötigt.

Auch in Wuppertal muss die UN-Behindertenrechtskonvention angewendet werden, denn sie trat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen eine angemessene Lebensqualität und sozialen Schutz erhalten.

Wir begrüßen deshalb den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf „Handlungsprogramm zur Wuppertaler Inklusionspolitik“, der auf dem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus Februar 2011 zurückgeht.

Wir halten sie jedoch für ergänzungsbedürftig, um dem Ziel der inklusiven Stadt näherzukommen.

Aus diesem Grunde bitten wir den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den Hauptausschuss und den Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

A) Die Stadt Wuppertal bekennt sich dazu, dass Inklusion ein Menschenrecht ist, das unabhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen in allen Lebensbereichen umgesetzt werden muss.

B) Die Verwaltung wird beauftragt,  Konzepte zu entwickeln, die das Bewusstsein für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der gesamten Wuppertaler Bevölkerung in allen Bereichen des täglichen Lebens verankert.

C) Zu deren Erarbeitung sollten neben Verwaltung und Politik die Wohlfahrtsverbände, Betroffenenorganisationen und der Beirat für Menschen mit Behinderungen einbezogen werden.

Das beinhaltet konkret:

  1. Die Vorlage eines Sachstandsberichtes „Inklusion“ innerhalb eines halben Jahres nach Beschlussfassung, der die Arbeitsgebiete aller Ressorts und städtischen Töchter einbezieht, denn Inklusion ist eine Themen übergreifende, gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe.
    Das beinhaltet insbesondere die aktuelle Bestandsbeschreibung und Analyse aller Lebensphasen und Lebensbereiche der Menschen in unserer Stadt. Dazu gehören die Handlungsfelder Arbeit und Beschäftigung, Bildung und Erziehung, Kinder, Jugendliche, Familien, Bauen und Wohnen, Mobilität, Kultur, Freizeit und Sport sowie gesellschaftliche, soziale und politische Teilhabe. Die bereits bestehende Lenkungsgruppe ist entsprechend zu erweitern.‘
  2. Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung einen Aktionsplan „Inklusion“ zu erarbeiten und vorzulegen, der konkrete Zeitabläufe, Zielvorgaben und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Wuppertal beinhaltet.Bei dessen Erarbeitung werden ebenfalls alle städtischen Geschäftsbereiche und Töchter sowie neben der Politik auch die Wohlfahrtsverbände, Betroffenenorganisationen und der Beirat für Menschen mit Behinderungen einbezogen. Die Einrichtung der Stelle eines „Inklusionsmanagers“ wäre sinnvoll, um diesen Prozess zu steuern. Denn hier kommt es auch darauf an, Grenzen von Zuständigkeiten zu durchbrechen und übergreifend zu planen.
  3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der vor einigen Jahren eingeführte Demografie-Check in einen „Inklusions-Check“ umgewandelt werden kann. So kann das Thema Inklusion in den Köpfen von VerwaltungsmitarbeiterInnen und von Mitgliedern der politischen Gremien verankert werden. Das Ziel muss sein, Inklusion bei allen Belangen mitzudenken.
  4. Die im Folgenden aufgelisteten Themenfelder und Vorschläge sind sowohl in den Sachstandsbericht als auch in den Aktionsplan aufzunehmen.
  • Risikoschwangerschaften:

–       Eltern werden frühzeitig begleitet und neutral beraten, spezifische Bedürfnisse von MigrantInnen werden berücksichtigt

  • Frühförderung:

–    Die Frühförderung in Wuppertal ist auszubauen.

  • Kinderbetreuung

–       Alle Tageseinrichtungen für Kinder müssen in die Lage versetzt werden, Kinder mit Behinderungen aufzunehmen. Dies gilt  insbesondere für die städtischen Einrichtungen.

–       In den KiTas müssen Therapieräume vorhanden sein, die TherapeutInnen müssen Teil der Betreuungsteams werden.

  • Übergang zur Grundschule:

–       Alle Schulen müssen sukzessive barrierefrei gestaltet werden.

–       Nach der Novellierung des Schulgesetzes besteht ab dem 01.08.2013 das Recht der Eltern auf inklusive Beschulung. Bislang gibt keine unabhängige Beratung für Eltern mit behinderten Kindern, welche Schule für das Kind sinnvoll ist. Deshalb muss eine offene Beratung der Eltern angeboten werden, die sowohl den Elternwillen als auch die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt.

  • Weiterführende Schulen dürfen nicht mehr separieren

–       Inklusion wird in das städtische Schulkonzept aufgenommen.

–       Die Stadt begleitet und berät die jungen Erwachsenen in die weitere Ausbildung und den Beruf.

–       Schwerpunktschulen werden verhindert, denn dies führt zu neuer Ghettoisierung, alle Schulen müssen mittelfristig in die Lage gebracht werden, inklusiv unterrichten zu können.

  • Ausbildung, Übergang zum Beruf:

–       Die Stadt stellt eine Anlaufstelle für die Beratung zu Ausbildungsberufen zur Verfügung. Die Stadt trägt dafür Sorge, dass die Bedarfsermittlung und die Zuständigkeit der Kostenträger zentral geklärt werden, ein endloses Weiterverweisen der Antragsteller von Kostenträger zu Kostenträger ist abzuschaffen.

–       Nach Auswertung der Pilotprojekte Anonymisierte Bewerbung in Wuppertal soll das Modell für alle Einstellungsverfahren angewandt werden, um Menschen mit Behinderungen nicht die Chance auf einen Arbeitsplatz zu verwehren. Die Stadt als Arbeitgeberin muss Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung einrichten.

–       Die Stadt richtet gemäß gesetzlich vorgeschriebener Behindertenquote Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen ein.

–       Die Stadt soll sich mit der IHK dafür einsetzen, dass die Wuppertaler Unternehmen betriebsintegrierte Arbeitsplätze und Werkstattplätze, Integrationsbetriebe etc. anbieten.

–       Es soll eine frühzeitige Planung zum Auszug aus dem Elternhaus für junge Erwachsene erfolgen. Das selbständige Wohnen muss durch klare Kostenregelungen, ausreichender persönlicher Assistenz und dem Vorhandensein barrierefreien Wohnraums ermöglicht werden.

  • Freizeit:

–       Alle Freizeitangebote der Stadt, insbesondere Jugendzentren, müssen barrierefrei gestaltet werden, auch GebärdendolmetscherInnen müssen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Veranstaltungen müssen inklusiv und barrierefrei geplant werden.

  • Bauliche Voraussetzungen, Investitionen:

–       In allen öffentlichen Räumen müssen barrierefreie Zugänge, Toiletten etc. eingerichtet werden. Barrierefreie Zugänge sollen nicht als schwer zugängliche Nebeneingänge konzipiert werden. Menschen mit Behinderung sollen sichtbar sein.

Begründung:
Der 8. Artikel „Bewusstseinsbildung“ der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 benennt die Verpflichtung von Staaten „sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern; […]“

In Wuppertal ist weder die Politik, die Verwaltung noch die  Öffentlichkeit für dieses Bewusstsein ausreichend sensibilisiert, so widerspricht es beispielsweise dem inklusiven Gedanken, den Umbau des Döppersberg ohne einen Aufzug in die Südstadt zu planen und Menschen mit Behinderung von der unkomplizierten Nutzung auszuschließen.

Auch in Wuppertal muss die UN-Behindertenrechtskonvention angewendet werden, denn sie trat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen eine angemessene Lebensqualität und sozialen Schutz erhalten.

Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sind auch die Kommunen aufgefordert, Inklusion umzusetzen. Nun stellt sich auch Wuppertal der Verantwortung und macht sich auf den Weg zur umfassenden Inklusion. Dabei kommt es darauf an, das Denken in bestimmten Zuständigkeitsbereichen zu überwinden und Inklusion als Gemeinschaftsaufgabe auf den Weg zu bringen. Auch dafür müssen zunächst einmal Barrieren abgebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer
Stadtverordnete

Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender