{"id":21200,"date":"2023-05-09T11:43:17","date_gmt":"2023-05-09T09:43:17","guid":{"rendered":"https:\/\/gruene-wuppertal.de\/fraktion\/?post_type=antraege&#038;p=21200"},"modified":"2023-05-09T11:43:17","modified_gmt":"2023-05-09T09:43:17","slug":"gemeinsame-resolution-erfolgreiche-inklusion-in-kindertagesstaetten","status":"publish","type":"antraege","link":"https:\/\/gruene-wuppertal.de\/fraktion\/antraege\/gemeinsame-resolution-erfolgreiche-inklusion-in-kindertagesstaetten\/","title":{"rendered":"Gemeinsame Resolution: Erfolgreiche Inklusion in Kindertagesst\u00e4tten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN, FDP, DIE LINKE sowie die Ratsgruppe FREIE W\u00c4HLER an den Hauptausschuss am 04.05.2023 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 08.05.2023<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrter Herr Oberb\u00fcrgermeister,<br \/>\ndie Fraktionen von SPD, CDU, B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN, FDP, DIE LINKE sowie die Ratsgruppe FREIE W\u00c4HLER beantragen, der Rat der Stadt Wuppertal m\u00f6ge folgende Resolution beschlie\u00dfen:<br \/>\n1. Im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der daraus resultierenden Vorgabe, dass heilp\u00e4dagogische Kindertageseinrichtungen schrittweise in das System der Regel-Kitas \u00fcbergehen sollen, setzt sich die Stadt Wuppertal auf allen relevanten Ebenen daf\u00fcr ein, dass gew\u00e4hrleistet wird, dass es nicht zu einer Leistungsunterbrechung bzw. zu einem Qualit\u00e4tsverlust bei der Betreuung von Kindern mit hohem F\u00f6rderbedarf kommt, und dass insbesondere keine Betreuungspl\u00e4tze f\u00fcr diese Kinder wegfallen.<br \/>\n2. Die Stadt Wuppertal appelliert dar\u00fcber hinaus an den Landschaftsverband Rheinland (LVR), gemeinsam mit den zust\u00e4ndigen Entscheidungstr\u00e4gern zu pr\u00fcfen, ob einzelne heilp\u00e4dagogische Gruppen in Kindertageseinrichtungen, auch \u00fcber die derzeit laufende \u00dcbergangsphase hinaus, bestehen bleiben k\u00f6nnen, um betroffenen Eltern weiterhin die Wahlfreiheit zwischen der Betreuung ihrer Kinder mit mehrfachem F\u00f6rderungsbedarf in inklusiven Gruppensettings oder in heilp\u00e4dagogischen Gruppen zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung:<br \/>\nDer Bericht des Tr\u00e4gers Leben in Vielfalt e.V. (LiV) zur auslaufenden Finanzierung heilp\u00e4dagogischer Gruppen im Jugendhilfeausschuss am 25.10.2022 (s. auch WZ-Berichterstattung \u201eKommt das Ende heilp\u00e4dagogischer Kitas?\u201c) gab Anlass zur Sorge. In der LiV-Kita gibt es f\u00fcnf heilp\u00e4dagogische Gruppen, in denen ausschlie\u00dflich Kinder mit mehrfachen Behinderungen und hohem Betreuungsbedarf (die aufgrund dessen bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in einer Regel-Kita betreut werden k\u00f6nnten) betreut werden. Neben den heilp\u00e4dagogischen Gruppen gibt es auch zwei inklusive Gruppen in der Kita, in denen Kinder mit und ohne Beeintr\u00e4chtigung gemeinsam betreut werden. Insgesamt z\u00e4hlt die Kita ca. 90 Kinder, 60 von ihnen mit erh\u00f6htem Betreuungsbedarf. Die Kinder werden in kleinen Gruppensettings von einem interdisziplin\u00e4ren Team betreut, dessen fachliche Vielfalt den Bedarfen der Kinder entspricht. Weitere 80 Kinder mit F\u00f6rderbedarf sind nach Angabe des Tr\u00e4gers auf der Warteliste.<br \/>\nDie Sorge des Tr\u00e4gers ist, dass die avisierte Form von Inklusion in Regel-Kindertageseinrichtungen f\u00fcr Kinder mit sehr hohem F\u00f6rderbedarf nicht umsetzbar sein wird, da die Bedarfe der Kinder in diesen Einrichtungen nicht beantwortet werden k\u00f6nnen. Weder existiert die notwendige Barrierefreiheit in vielen R\u00e4umlichkeiten oder wird eine Einzelbef\u00f6rderung dieser Kinder zur Einrichtung gut umzusetzen sein, noch ist das Personal ausreichend bef\u00e4higt, die doch sehr fachlich herausfordernden Betreuungen umzusetzen. Der Tr\u00e4ger prognostiziert, dass diese Kinder nur in sehr zeitlich limitierten Betreuungszeiten dann in die Kitas kommen werden bzw. sogar ganz zu Hause bleiben, weil die Einrichtungen gar keinen Platz f\u00fcr Kinder mit sehr hohem F\u00f6rderbedarf anbieten werden.<\/p>\n<p>Im Gegenzug sieht es der Tr\u00e4ger als kritisch an, die fachlich bislang bew\u00e4hrte Form der Mischung aus inklusiven KIBIZ-Gruppen (2 St\u00fcck) und 5 Kleingruppen ausschlie\u00dflich f\u00fcr Kinder mit sehr hohem F\u00f6rderbedarf aufzugeben \u2013 einerseits, weil so Pl\u00e4tze f\u00fcr diese Kinder verloren gehen, andererseits, weil diese Form der Konzeption aus unterschiedlichen Gruppentypen wesentlich besser den Bedarfen der Kinder entspricht als ausschlie\u00dflich inklusive KIBIZ-Gruppen.<br \/>\nHintergrund dieser Bef\u00fcrchtungen ist: Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sind Tr\u00e4ger der Kindertagesbetreuung aufgefordert, Rahmenbedingungen f\u00fcr die gemeinsame Bildung und Erziehung aller Kinder in den jeweiligen Einrichtungen zu schaffen und sicherzustellen. Das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) und das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) bilden die Grundlage f\u00fcr den finanziellen Rahmen entsprechender Angebote. Heilp\u00e4dagogische Kindertageseinrichtungen sollen demnach schrittweise in das System der Regel-Kitas \u00fcbergehen. Im Umkehrschluss muss sichergestellt sein, dass sich Regel-Kitas weiter \u00f6ffnen und in die Lage versetzt werden, auch Kinder mit besonders hohem F\u00f6rderbedarf aufnehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Im Landesrahmenvertrag nach \u00a7 131 SGB IX haben die Vertragsparteien vereinbart, die Leistungserbringung in heilp\u00e4dagogischen Kindertageseinrichtungen im Rheinland zun\u00e4chst auf der Basis der bisherigen Regelungen fortzuf\u00fchren. Gleichzeitig besteht die vertraglich vereinbarte Absicht, in einer Arbeitsgruppe der gemeinsamen Kommission Regelungen zu vereinbaren, die es erm\u00f6glichen, heilp\u00e4dagogische Leistungen f\u00fcr Kinder mit erh\u00f6htem F\u00f6rderbedarf in KiBiz-Einrichtungen sicherzustellen (evtl. durch eine &#8222;gepoolte&#8220; Basisleistung II). Ziel ist, dass der Umstellungsprozess in KiBiz-finanzierten Einrichtungen bis zum Jahresende 2026 abgeschlossen ist und ab dem 1. August 2027 Wirkung entfaltet. In Einzelf\u00e4llen kann die Umstellung um bis zu zwei Jahre verl\u00e4ngert werden. Im Rahmen der BTHG-Umsetzung sollte besonderes Augenmerk auf die heilp\u00e4dagogischen Gruppen und Einrichtungen, in denen ausschlie\u00dflich Kinder mit Behinderung betreut werden, gelegt werden. Denn vor allem in diesem Kontext muss der Verpflichtungserkl\u00e4rung aus der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung getragen werden, wonach Menschen mit Behinderung innerhalb des allgemeinen Bildungssystems zu unterst\u00fctzen sind und nicht in exklusiven Einrichtungen ausgeschlossen werden. Dieser Bildungsanspruch soll nun auch f\u00fcr Kinder mit besonders hohem Betreuungsbedarf &#8211; z. B. Kinder mit schweren, mehrfachen Behinderungen &#8211; in Regel-Kindertageseinrichtungen verwirklicht werden. Diese Kinder werden aktuell noch, meist exklusiv, in heilp\u00e4dagogischen Gruppen und Einrichtungen<br \/>\nbetreut, mit kleinen Gruppensettings, besonderen baulichen Gegebenheiten, erh\u00f6hten Personalschl\u00fcsseln und multiprofessionellen Teams.<br \/>\nIn den Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag nach \u00a7 131 SGB IX wurde deutlich, dass alle Vertragspartner darin bestrebt sind, diese besonderen Bedarfe grunds\u00e4tzlich in allen Regelangeboten bedienen zu k\u00f6nnen. Dadurch k\u00f6nnen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut und gef\u00f6rdert werden, unabh\u00e4ngig von dem jeweiligen F\u00f6rderbedarf. Hierzu bedarf es aber Rahmenbedingungen, die eine bedarfsdeckende Leistungserbringung m\u00f6glichst im Lebensumfeld der Kinder sicherstellen. Familienorientierung, Wohnortn\u00e4he und Verzahnung der Teilhabeleistungen nach SGB IX mit den Leistungen des SGB VIII sind dabei konstitutive Elemente, die besondere Anforderungen an die Bedarfsfeststellung, Leistungsgew\u00e4hrung und die Leistungserbringung stellen.<br \/>\nDiese Rahmenbedingungen zu entwickeln und die vorhandenen Systeme in die neue Ausrichtung zu \u00fcberf\u00fchren, muss sorgf\u00e4ltig vorbereitet und begleitet werden. Es muss gew\u00e4hrleistet werden, dass es nicht zu einer Leistungsunterbrechung bzw. zu einem Qualit\u00e4tsverlust bei der Betreuung von Kindern mit besonders hohem F\u00f6rderbedarf kommt.<br \/>\nDen oben beschriebenen Pl\u00e4nen nach d\u00fcrfte es nicht zu einer Schlie\u00dfung der Kita Melanchthonstra\u00dfe kommen, vielmehr m\u00fcsste diese ihre heilp\u00e4dagogischen Gruppen f\u00fcr die Inklusion \u00f6ffnen und auch dort Regelkinder aufnehmen. Entsprechend w\u00fcrden jedoch Pl\u00e4tze f\u00fcr Kinder mit mehrfachen Behinderungen wegfallen, die aber an anderer Stelle, in Regel-Kitas, geschaffen werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>inklHier sehen wir noch dringenden Bedarf: Die Rahmenbedingungen f\u00fcr einen erfolgreichen \u00dcbergang zur Umsetzung des BTHG \u2013 Fachpersonal, barrierefreie R\u00e4umlichkeiten usw. \u2013 m\u00fcssen dringend geschaffen werden, bevor es zum \u201eR\u00fcckbau\u201c der heilp\u00e4dagogischen Gruppen kommt. Vor allem muss der Rahmen f\u00fcr eine Finanzierung der Pl\u00e4tze f\u00fcr Kinder mit erh\u00f6htem F\u00f6rderbedarf klar sein, welcher ein Angebotsverlust in Bezug auf Qualit\u00e4t und Quantit\u00e4t der Pl\u00e4tze f\u00fcr genau diese Kinder ausschlie\u00dft. Auch der tats\u00e4chliche Fakt der aktuellen Gesamtsituation in Kitas (Stichwort Fachkr\u00e4ftemangel) darf bei der Umsetzung nicht unber\u00fccksichtigt bleiben. Jeder Tr\u00e4ger in Wuppertal ist im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten bereits auf dem Weg der Inklusion und wird diesen auch unbestritten fortf\u00fchren. Bis jedoch eine ausreichende Qualifizierung von Fachpersonal besteht, einhergehend mit ausreichend zur Verf\u00fcgung stehenden Personalstunden, um \u00fcberhaupt eine Mindestbesetzung dauerhaft gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen, wird leider genau diesen Kindern eine Teilhabe nicht, oder nicht ausreichend erm\u00f6glicht.<br \/>\nWir sprechen uns f\u00fcr eine L\u00f6sung aus, bei der die Inklusion gemeinsam mit den Kindern und ihren Eltern sowie mit den Tr\u00e4gern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen gestaltet wird, um langfristige und nachhaltige Teilhabe zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\ngez.<br \/>\nKlaus J\u00fcrgen Reese, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion<br \/>\nCaroline L\u00fcnenschloss und Ludger Kineke, Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion<br \/>\nDenise Frings und Paul Yves Ramette, Vorsitzende der Ratsfraktion B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN<br \/>\nAlexander Schmidt, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion<br \/>\nGerd-Peter Zielezinski und Susanne Herhaus, Vorsitzende der Ratsfraktion DIE LINKE<br \/>\nRalf Wegener, Vorsitzender der Ratsgruppe FREIE W\u00c4HLE<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN, FDP, DIE LINKE sowie die Ratsgruppe FREIE W\u00c4HLER an den Hauptausschuss am 04.05.2023 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 08.05.2023 Sehr geehrter Herr Oberb\u00fcrgermeister, die Fraktionen von SPD, CDU, B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN, FDP,&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":89,"featured_media":0,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"_wp_rev_ctl_limit":""},"themen":[37,180,181],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v21.8 - 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